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Flugmedizin

LAPL   |   Klasse 2   |   Kabinenpersonal

Flugmedizinische Untersuchungsstelle

+++ ab sofort: Termine für Medicals können über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden! Sollten mal überhaupt (!) keine Termine angezeigt werden, liegt ein technisches Problem vor. Melden Sie sich gerne telefonisch+++

Wir führen flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen für Inhaber und Neuanwärter von Privatpilotenlizenzen (Klasse 2 und LAPL) und Kabinenpersonal durch. Sie erhalten ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis („Medical“), mit dem Sie Ihre Rechte aus Ihrer Privatpilotenlizenz wahrnehmen dürfen.

Wir verstehen uns dabei als Partner der Privatpiloten und möchten Ihnen beratend und unterstützend zur Seite stehen, um Ihre medizinische Flugtauglichkeit möglichst langfristig zu erhalten.​

Die flugmedizinischen Untersuchungen finden in der Regel am Donnerstagnachmittag in unserer Praxis in Jena Nord statt.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Dr. med. Philipp Theurer

Informationen für Bewerber

Im Rahmen einer fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung werden neben der Vorgeschichte und der körperlichen Untersuchung apparative Untersuchungen sowie Blut- und Urinuntersuchungen durchgeführt. Der Mindestumfang der Untersuchungen ist vorgeschrieben und muss gegebenenfalls durch den Fliegerarzt erweitert werden. ​

Bitte bringen Sie Folgendes zu Ihrem Untersuchungstermin mit:

  • Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation

  • Fluglizenz, Anzahl der Flugstunden seit Ausstellung des letzten Tauglichkeitszeugnisses

  • altes Tauglichkeitszeugnis (ausgenommen Erstbewerber)

  • Brille und ggfs. Kontaktlinsen, wenn diese beim Fliegen getragen werden sollen (bitte mit Kontaktlinsen erscheinen, Brille aber mitbringen!)

  • Aktueller Brillenpass (falls vorhanden)

  • Augenärztlicher Befund (Immer Erstbewerber für ein Medical Klasse 2, Details siehe „FAQ“)

  • Ärztliche Berichte bei Vorerkrankungen mit möglicher Auswirkung auf die Tauglichkeit (z.B. Entlassungsberichte der Klinik, Facharztbefunde)​​

  • Antrag auf Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses und Datenschutzerklärung (vollständig ausgefüllt und unterschrieben, siehe Dokumentendownload)  

FAQ - Frequently Asked Questions

Wo finde ich die Formulare?

Die wichtigsten Formulare stehen oben zum Download bereit. Alle weiteren Formulare stehen auf der Homepage des Luftfahrtbundesamtes zur Verfügung:

Formulare Flugmedizin Luftfahrtbundesamt

Wann muss ich zum Augenarzt?

Erstbewerber für ein Medical der Klasse 2 benötigen aufgrund der Komplexität der erstmaligen Augenuntersuchung immer eine fachärztliche Augenuntersuchung.  Idealerweise hat Ihr augenärztlicher Termin schon vor dem Besuch bei uns stattgefunden. 

Alle anderen Bewerber (Folgebewerber Klasse 2, Erst- und Folgebewerber LAPL) benötigen keine routinemäßige fachärztliche Augenuntersuchung. Eine fachärztliche Augenuntersuchung ist in diesen Fällen nur bei speziellen Fragestellungen notwendig. Bei Medicals der Klasse 2 ist das beispielsweise eine erstmalig neue Gleitsichtbrille (wenn vorher nur Fernbrille) oder eine Veränderung der Brillenstärke.

Die augenärztliche Untersuchung kann prinzipiell in einer Augenarztpraxis Ihrer Wahl stattfinden. Die Verwendung des "Augenärztlichen Untersuchungsberichtes" (Download siehe oben) ist jedoch obligat.

Wann muss ich zum HNO-Arzt?

Eine HNO-ärztliche Untersuchung ist nicht regelhaft notwendig. Sie wird nur im Bedarfsfall notwendig, z.B. bei Erkrankungen des Gleichgewichtsorganes, Belüftungsstörungen der Nasennebenhöhlen oder des Mittelohres.

Besteht eine IFR-Lizenz, so ist regelmäßig eine Reintonaudiometrie notwendig. Diese können wir ab sofort selbst in unserer Praxis vornehmen. Es ist kein Besuch beim HNO-Arzt notwendig.

Was bedeutet die 45-Tage-Regelung?

Nutzen Sie in Ihrem eigenen Interesse bei Nachuntersuchungen die 45-Tage-Regelung. Sie können sich frühestens 45 Tage vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Medicals bei uns untersuchen lassen. Der Gültigkeitszeitraum des neuen Medicals setzt dann nahtlos zum Ablauf des alten Gültigkeitszeitraum ein.

Ihr altes Medical bleibt somit gültig. Wenn bei der Untersuchung ein Problem auftaucht, bleibt ausreichend Zeit, dieses zu lösen, ohne daß Sie plötzlich ohne gültiges Medical und somit ohne gültige Pilotenlizenz dastehen.

Welche Brillen oder Kontaktlinsen sind erlaubt?

Das Auge ist das wichtigste Organ des Piloten. Während des Fliegens dürfen keine Brillen gewechselt werden. Das heißt die optimale Sehschärfe für Fernsicht, Zwischensicht und Nahsicht muss mit einer einzigen Brille erreicht werden. Für ältere Piloten, die gleichzeitig altersweitsichtig und kurzsichtig sind, eignen sich besonders Gleitsichtbrillen oder Bi-/Trifokalbrillen. Im Flugzeug muss immer eine Ersatzbrille gleicher Stärke griffbereit mitgeführt werden.

Steht bei Ihnen eine Kunstlinsenimplantation zur Debatte zum Beispiel wegen eines grauen Stars oder zur Korrektur eines Sehfehlers? Bitte beachten Sie, dass Sie sich keine multifokalen Linsen implantieren lassen. Nur ungefärbte, monofokale Linsen sind mit der Flugtauglichkeit vereinbar.

Wie lange ist mein Medical gültig?

Klasse II: 
  • bis 40 Jahre: 60 Monate

  • bis 50 Jahre: 24 Monate

  • ab dem 51. Lebensjahr: 12 Monate

LAPL: 
  • bis 39 Jahre: 60 Monate

  • ab dem 41. Lebensjahr 24 Monate

Welches Medical benötge ich?

Pilotenlizenzen für Leichtflugzeuge (LAPL) und Ultraleicht-Lizenzen:  
--> LAPL-Medical oder höherwertig

Privatpilotenlizenzen (Private Pilot Licence, PPL), Segelflugzeugpilotenlizenzen (Sailplane Pilot Licence, SPL) oder Ballonpilotenlizenzen (Balloon Pilot Licence, BPL) benötigen
--> Medical Klasse 2 oder höherwertig

Wieviel kostet ein Medical?

Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der Umfang unserer Untersuchungen ist abhängig von der Tauglichkeitsklasse (Klasse 2 oder LAPL), von den Vorerkrankungen und ob es sich um eine Erst- oder Folgeuntersuchung handelt. In Abhängigkeit davon variieren die Kosten (sofern keine Spezialuntersuchungen notwendig sind) zwischen 120 und 160 Euro. Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar oder mit EC-/Kreditkarte.

Notwendige fachärztliche Untersuchungen werden vom jeweiligen Facharzt entsprechend der GOÄ selbst in Rechnung gestellt.

Bei Nichterscheinen oder Terminabsage am Tag der geplanten Untersuchung erlauben wir uns, ein Ausfallhonorar von 50 Euro in Rechnung zu stellen.